Transporter-Einwegmiete: One Way beim Umzug – wann sich die Rückgabe in einer anderen Stadt lohnt
Transporter an Station A abholen, an Station B zurückgeben: Wann sich die Einwegmiete rechnet, was die One-Way-Gebühr abdeckt und ab welchem Betrag die Rückfahrt teurer wird als der Aufpreis – mit nachrechenbarem Kostenvergleich.
Der Umzug geht von München nach Berlin – und der Transporter soll nicht wieder zurück. Genau dafür gibt es die Einwegmiete. Ob sie sich lohnt, entscheidet am Ende eine einzige Gegenüberstellung: Was kostet die Einweggebühr, und was kostet die Rückfahrt, die Sie sich damit sparen? Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie beides sauber gegeneinanderrechnen – und wann die klassische Rückgabe am Startort die bessere Wahl bleibt.
Kurzantwort: Was eine Transporter-Einwegmiete ist
Bei einer Einwegmiete – auch One Way oder Einwegvermietung genannt – holen Sie das Fahrzeug an Station A ab und geben es an Station B zurück. Anmiet- und Rückgabestation sind bewusst nicht identisch.
- Typischer Anwendungsfall: Fernumzug oder Ferntransport, bei dem die Leerfahrt zurück keinen Zweck erfüllt.
- Preislich: Für die Rückführung des Fahrzeugs berechnen Vermieter in der Regel eine Einweggebühr – oder sie bieten einen eigenen Einweg-Tarif mit eingerechnetem Kilometerpaket an.
- Verfügbarkeit: Sie ist nicht garantiert. Ob eine Strecke einweg buchbar ist, hängt vom Anbieter, von beiden Stationen und von der Fahrzeugklasse ab – nicht allein von der Marke des Vermieters.
Die entscheidende Faustregel steht schon hier: Je länger die Strecke, desto eher rechnet sich One Way. Bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt ist die normale Rückgabe fast immer günstiger. Warum das so ist, zeigt der Kostenvergleich weiter unten.
So buchen Sie eine Einwegmiete – Schritt für Schritt
Auf lkwvermietung.de ist der abweichende Rückgabeort kein Sonderfall, sondern fester Bestandteil der Suchmaske. Der Ablauf:
- Abholort eintragen. Im Feld „Anmietort“ die Stadt oder Station wählen, an der Sie das Fahrzeug übernehmen.
- Abweichenden Rückgabeort eintragen. Im Feld „Rückgabeort“ den Zielort setzen. Genau das macht aus der Suche eine Einwegsuche.
- Zeitraum festlegen. Abhol- und Rückgabedatum mit realistischem Puffer für Beladen, Fahrt und Entladen.
- Angebote vergleichen. Sie sehen die Fahrzeuge der Vermieter, bei denen diese Strecke tatsächlich einweg buchbar ist. Wird nichts angezeigt, ist die Kombination aus Stationen und Fahrzeugklasse für den Zeitraum nicht freigegeben.
- One-Way-Konditionen prüfen. Meldet der Vermieter eine Einweggebühr über seine Schnittstelle, weisen wir sie in der Buchungsübersicht als eigenen Posten zusätzlich zum Mietpreis aus. Bei Pauschaltarifen steckt sie stattdessen im Gesamtpreis – dann zählt der Vergleich der Endpreise.
- Am Zielort zurückgeben. Öffnungszeiten der Zielstation vorher prüfen (dazu unten mehr).
Für die gängigen Fernstrecken gibt es fertige Streckenseiten mit den passenden Stationen, etwa München–Berlin oder Hamburg–Köln. Eine Übersicht aller Verbindungen finden Sie in der Einwegmiete-Streckenübersicht für Deutschland.
Wann lohnt sich One Way – und wann nicht?
Umzug innerhalb derselben Stadt
Hier ist die normale Rückgabe fast immer die richtige Wahl. Die Rückfahrt kostet ein paar Kilometer und zwanzig Minuten, liegt in aller Regel innerhalb des Kilometerpakets und verlängert die Mietdauer nicht. Eine Einweggebühr – die auch innerhalb einer Stadt anfallen kann, wenn Sie an einer anderen Station abgeben – wäre in diesem Fall zusätzlicher Aufwand ohne Gegenwert.
Sinnvoll ist One Way im Stadtgebiet nur in einem Fall: wenn die Zielstation deutlich näher an der neuen Wohnung liegt und Sie das Fahrzeug dort ohne Umweg loswerden.
30 bis 100 Kilometer
Das ist die Grauzone. Die Rückfahrt schlägt hier mit 30 bis 100 zusätzlichen Kilometern zu Buche, entsprechend Kraftstoff und – je nach Tarif – Zusatzkilometer. Ob sich das gegen die Einweggebühr rechnet, hängt an drei Punkten:
- Wie viele Freikilometer sind im Tarif enthalten? Reicht das Paket für die doppelte Strecke?
- Passt die Rückfahrt noch in denselben Miettag, oder wird ein zweiter Tag fällig?
- Wie bewerten Sie die zusätzlichen ein bis drei Stunden am Umzugstag?
In dieser Distanz gewinnt oft noch die Rückgabe am Startort – aber nur, wenn Kilometerpaket und Mietzeit tatsächlich reichen.
300 bis 600 Kilometer: der klassische Fernumzug
Hier spielt die Einwegmiete ihren Vorteil voll aus. Die Rückfahrt ist eine komplette Leerfahrt: gleiche Strecke, gleicher Kraftstoffverbrauch, gleicher Zeitaufwand – ohne jeden Nutzen. Dazu kommt fast zwangsläufig ein zusätzlicher Miettag, weil rund 1.170 Kilometer an einem Tag weder zumutbar noch mit Be- und Entladen kombinierbar sind.
Auf dieser Distanz ist die Frage selten, ob One Way günstiger ist, sondern nur, wie deutlich. Rechnen wir es durch.
Kostenvergleich: Rückfahrt gegen Einweggebühr
Vergleichen Sie nicht Tagespreise, sondern Gesamtkosten. Diese Blöcke gehören auf beide Seiten der Rechnung:
| Kostenblock | Variante A: Rückgabe am Startort | Variante B: Einwegmiete |
|---|---|---|
| Gefahrene Strecke | doppelte Entfernung (hin und zurück) | einfache Entfernung |
| Grundmiete | meist 2–3 Tage | oft 1–2 Tage |
| Zusatzkilometer | für die doppelte Strecke | für die einfache Strecke |
| Kraftstoff | für die doppelte Strecke | für die einfache Strecke |
| Maut | nur bei Fahrzeugen über 3,5 t, dann doppelt | nur bei Fahrzeugen über 3,5 t, einfach |
| Einweggebühr | entfällt | fällt an oder ist im Tarif enthalten |
| Zeitaufwand | zusätzlicher Fahrtag für die Leerfahrt | entfällt |
| Rückreise des Fahrers | entfällt – der Fahrer kommt mit dem Fahrzeug zurück | separat einplanen, falls der Fahrer nicht am Zielort bleibt |
Der letzte Punkt wird regelmäßig übersehen. Wenn Sie selbst umziehen, bleiben Sie am Zielort – die Rückreise entfällt ersatzlos, und das ist der eigentliche Gewinn. Fährt dagegen ein Helfer für Sie, muss dieser vom Zielort zurück. Dann gehört die Bahnfahrt in die Rechnung.
Break-even: ab welchem Betrag One Way günstiger ist
Die Einwegmiete lohnt sich, sobald die Einweggebühr niedriger ist als das, was die Rückfahrt kostet. Als Formel:
Kosten der Rückfahrt = (Entfernung × Verbrauch ÷ 100 × Kraftstoffpreis) + (Entfernung × Preis je Zusatzkilometer) + (zusätzliche Miettage × Tagessatz)
One Way ist günstiger, wenn: Einweggebühr < Kosten der Rückfahrt
Setzen wir Zahlen ein. Wichtig: Die folgenden Werte sind angenommene Rechengrößen zur Veranschaulichung, keine Angebotspreise. Ihre tatsächlichen Konditionen entnehmen Sie dem konkreten Angebot – setzen Sie Ihre eigenen Zahlen in dieselbe Rechnung ein.
Beispiel Fernumzug: München – Berlin
Die Strecke beträgt rund 585 Kilometer. Angenommene Rechengrößen: 14 l/100 km Verbrauch für einen beladenen großen Kastenwagen, 1,70 € je Liter, 0,25 € je Kilometer über dem Freipaket, 90 € Tagessatz.
| Kostenblock der Leerfahrt zurück | Rechnung | Angenommener Betrag |
|---|---|---|
| Kraftstoff | 585 km × 14 l ÷ 100 = 81,9 l × 1,70 € | rund 139 € |
| Zusatzkilometer | 585 km × 0,25 € | rund 146 € |
| 1 zusätzlicher Miettag | 1 × 90 € | 90 € |
| Summe | rund 375 € |
Dazu kommen rund sieben Stunden reine Fahrzeit für die Leerfahrt, die in dieser Summe noch gar nicht bewertet sind. Unter diesen Annahmen gilt: Liegt die Einweggebühr für München–Berlin unter etwa 375 Euro, ist die Einwegmiete die günstigere Variante – und Sie sparen zusätzlich einen kompletten Fahrtag.
Gegenbeispiel: Umzug über 15 Kilometer
Dieselbe Rechnung, andere Distanz: 15 km Rückfahrt bedeuten rund 3,60 € Kraftstoff. Zusatzkilometer fallen nicht an, weil die Strecke im Freipaket liegt. Ein zusätzlicher Miettag ist nicht nötig. Die Rückfahrt kostet damit weniger als vier Euro. Jede Einweggebühr darüber macht One Way teurer – und das ist praktisch jede.
Wenn es gar keine separate Einweggebühr gibt
Manche Vermieter berechnen keinen Aufschlag, sondern verkaufen die Einwegmiete als eigenen Tarif – mit höherem Tagessatz, dafür mit großzügigem oder unbegrenztem Kilometerpaket. Dann führt die Break-even-Rechnung in die Irre, weil es keine Gebühr gibt, die man vergleichen könnte.
In diesem Fall gilt: Gesamtpreis gegen Gesamtpreis. Stellen Sie den Endpreis des Einweg-Tarifs dem Endpreis der Hin-und-zurück-Buchung gegenüber – inklusive aller Zusatzkilometer, aller Miettage und des Kraftstoffs für die doppelte Strecke.
Welche Vermieter bieten Einwegmiete für Transporter an?
Eine pauschale Ja/Nein-Tabelle wäre irreführend, weil die Verfügbarkeit an der einzelnen Station und der Fahrzeugklasse hängt. Aussagekräftiger ist, was die Anbieter selbst zu ihren Bedingungen sagen:
| Anbieter | Was der Anbieter zur Einwegmiete angibt | Worauf es dabei ankommt |
|---|---|---|
| Hertz | Die Rückgabe an einer anderen Station ist möglich „vorbehaltlich des Fahrzeugtyps und der Strecke“; ob es klappt und ob eine Einweggebühr anfällt, teilt Hertz bei der Reservierung mit. | Fahrzeugtyp und Strecke entscheiden – nicht der Vermietername. |
| Avis | Eigenes Lkw-Einweg-Angebot mit der Bedingung „Anmiet- und Rückgabestation sind nicht identisch“, gültig „an allen teilnehmenden Stationen“, als Tagespauschale inklusive aller Kilometer; Versicherung ist nicht Teil des Pakets. | Nur teilnehmende Stationen; Versicherungsumfang separat klären. |
| Enterprise | Einwegmiete ist „an den meisten unserer über 200 Standorte in Deutschland verfügbar“, internationale Einwegmiete „in vielen Fällen möglich“. Die auf der Seite gezeigten Beispielfahrzeuge sind allerdings Pkw. | Dichtes Stationsnetz als Argument – die Transporterverfügbarkeit separat prüfen. |
Stand: August 2026. Konditionen und Aktionstarife ändern sich; maßgeblich sind immer die Mietbedingungen des konkreten Angebots.
Und der wichtigste Punkt zu dieser Tabelle: Dass ein Vermieter Einwegmiete grundsätzlich anbietet, heißt nicht, dass jedes Fahrzeug zwischen beliebigen Stationen einweg buchbar ist. Kleinere Stationen und Franchise-Standorte sind häufig ausgenommen, große Fahrzeugklassen erst recht. Verlassen Sie sich deshalb nie auf die Marke, sondern nur auf das Ergebnis der konkreten Suche mit Ihren beiden Orten und Ihrem Zeitraum.
Einwegmiete mit 7,5-Tonner und größeren Lkw
Möglich ja, selbstverständlich nein. Avis etwa führt im eigenen Lkw-Einweg-Angebot neben zwei Transporterklassen auch eine separate Lkw-Klasse – allerdings ohne Angabe von Tonnage oder Führerscheinklasse, die müssen Sie also gezielt erfragen. Und generell gilt: Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ist die Einwegmiete deutlich seltener freigegeben als für Kastenwagen – aus einem nachvollziehbaren Grund: Große Fahrzeuge stehen an weniger Stationen, und ihre Rückführung ist für den Vermieter teuer. Entsprechend beschränken viele Anbieter One Way bei dieser Klasse auf größere Stationen oder wickeln es auf Anfrage ab. Die Formulierung von Hertz – Rückgabe an anderer Station „vorbehaltlich des Fahrzeugtyps“ – beschreibt genau diesen Vorbehalt.
Drei Punkte kommen beim 7,5-Tonner zusätzlich in die Kalkulation:
- Führerschein: Über 3,5 t bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse ist in der Regel die Klasse C1 erforderlich. Was mit dem normalen Pkw-Führerschein noch geht, steht in unserem Ratgeber Führerschein Klasse B: Welchen Transporter darf ich mieten?.
- Tempolimit: Lkw über 3,5 t dürfen außerorts und auf Autobahnen laut StVO nur 80 km/h fahren. Auf einer Fernstrecke bedeutet das spürbar mehr Fahrzeit als mit dem Kastenwagen – was die Frage nach dem zusätzlichen Miettag verschärft und den Break-even zugunsten der Einwegmiete verschiebt.
- Maut: Seit dem 1. Juli 2024 gilt die deutsche Lkw-Maut für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden. Ob Ihre Fahrt darunterfällt, klären Sie vor der Anmietung mit dem Vermieter – Mautkosten werden im Regelfall weitergereicht.
Wenn Sie ohnehin in dieser Klasse unterwegs sind, finden Sie Verfügbarkeit und Preise direkt auf unserer Seite 7,5-Tonner mieten.
Einwegmiete beim Umzug: worauf es in der Praxis ankommt
Beim Fernumzug ist One Way weniger eine Preisfrage als eine Planungsfrage. Die Punkte, die den Tag entscheiden:
- Keine Leerfahrt, kein Rücktransport: Sie kommen mit dem Fahrzeug am Ziel an und geben es dort ab. Weder Fahrzeug noch Fahrer müssen zurück – das ist der eigentliche Hebel gegenüber der Rückgabe am Startort.
- Helfer am Zielort organisieren: Wer allein anreist, hat am Ziel niemanden zum Ausladen. Planen Sie das vor der Buchung, nicht danach.
- Kilometerpaket gegen die reale Strecke prüfen: Ein Paket mit 300 Freikilometern trägt keine 585-Kilometer-Strecke. Die Differenz kostet je gefahrenem Kilometer.
- Öffnungszeiten der Zielstation prüfen: Sie planen die Abholung nach Ihrem Kalender – die Rückgabe muss dagegen in die Öffnungszeiten der fremden Station passen. Am Samstagnachmittag und sonntags ist an vielen Standorten geschlossen.
- Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten klären: Schlüsselrückgabe per Box ist möglich, aber nicht überall – und die Haftung läuft dann oft bis zur Fahrzeugaufnahme durch das Personal weiter. Lassen Sie sich das vorab bestätigen.
- Puffer bei der Rückgabezeit: Entladen dauert länger als geplant. Eine verspätete Rückgabe ist meist teurer als die zusätzlich gebuchte Stunde.
Alles Weitere zu Fahrzeuggröße, Nutzlast, Versicherung und Ablauf am Umzugstag finden Sie in unserer kompletten Checkliste zum Transporter mieten für den Umzug. Wenn Sie noch bei der Fahrzeugwahl sind, hilft die Übersicht Transporter mieten beziehungsweise Umzugswagen mieten weiter.
Inland, Ausland und die Grenzen der Einwegmiete
Innerhalb Deutschlands ist die Einwegmiete der Normalfall. Das Stationsnetz ist dicht, die großen Vermieter haben in praktisch jeder Mittelstadt einen Standort, und die üblichen Fernumzugsstrecken sind eingespielt.
Grenzüberschreitend ist es deutlich komplizierter – und hier ist Vorsicht angebracht. Dass ein Vermieter international aufgestellt ist, bedeutet nicht, dass er Einwegmieten über die Grenze anbietet. Die Freigabe hängt typischerweise ab von:
- dem Zielland und der konkreten Zielstation,
- der Fahrzeuggruppe – Transporter und Lkw sind häufiger ausgenommen als Pkw,
- Zulassung und Versicherungsdeckung im Zielland,
- der Frage, wie der Vermieter das Fahrzeug zurückführt.
Wie vorsichtig die Anbieter selbst formulieren, ist dabei aufschlussreich: Enterprise schreibt lediglich, internationale Einwegmiete sei „in vielen Fällen möglich“ – eine Zusage für eine bestimmte Strecke oder Fahrzeugklasse ist das ausdrücklich nicht. Andere Vermieter geben nur ausgewählte Stationspaare frei oder schließen Transporter über die Grenze ganz aus. Die Aufschläge liegen dabei erkennbar über den innerdeutschen.
Planen Sie eine Einwegmiete ins Ausland, holen Sie sich die Freigabe für Ihre konkrete Fahrzeugklasse und Ihr Stationspaar vor der Buchung schriftlich vom Vermieter – eine allgemeine Länderliste auf einer Werbeseite ist keine Zusage für Ihr Fahrzeug.
Typische Fehler bei der Einwegmiete
- Den Rückgabeort erst nach der Buchung ändern wollen. Der Rückgabeort ist Teil des Vertrags und bestimmt Preis und Verfügbarkeit. Eine nachträgliche Änderung ist eine Umbuchung – wenn sie überhaupt möglich ist. Geben Sie das Fahrzeug eigenmächtig woanders ab, drohen erhebliche Zusatzkosten.
- Die Einweggebühr übersehen. Sie steht nicht immer im beworbenen Tagespreis. Prüfen Sie den Endpreis und die Mietbedingungen unter dem Stichwort Einwegmiete.
- Das Kilometerpaket ignorieren. Der günstigste Tagespreis mit knappem Freikilometerpaket ist auf 500 Kilometern regelmäßig das teuerste Gesamtangebot.
- Die falsche Fahrzeugklasse buchen. Zu klein bedeutet zwei Fahrten – bei einer Einwegmiete ist das keine Option, weil das Fahrzeug am Zielort steht.
- Die Öffnungszeiten der Zielstation nicht beachten. Die Abholung planen Sie nach Ihrem Kalender – die Rückgabe muss zur fremden Station passen.
- Die Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten nicht klären. „Wird schon gehen“ ist keine Vereinbarung.
- Unterschiedliche Tankregelungen ignorieren. Bei „voll/voll“ müssen Sie am Zielort eine Tankstelle in Stationsnähe einplanen – in einer fremden Stadt kurz vor Rückgabeschluss ist das kein Selbstläufer.
- Große Lkw automatisch als einweg verfügbar annehmen. Für 7,5-Tonner gilt das seltener als für Kastenwagen.
- Internationale Einwegmiete voraussetzen. Grenzüberschreitend ist die Ausnahme, nicht die Regel.
Häufige Fragen zur Transporter-Einwegmiete
Kann man einen Transporter in einer anderen Stadt zurückgeben?
Ja, das ist die Einwegmiete. Voraussetzung ist, dass der Vermieter die Strecke zwischen der Abhol- und der Zielstation für die gewünschte Fahrzeugklasse freigegeben hat. Ob das der Fall ist, zeigt die Suche, sobald Sie Anmiet- und Rückgabeort unterschiedlich eintragen.
Was kostet eine Transporter-Einwegmiete?
Es gibt keinen Pauschalpreis. Die Kosten setzen sich zusammen aus Grundmiete, Kilometern, Kraftstoff und der Einweggebühr – oder aus einem Einweg-Tarif, in dem die Rückführung bereits eingerechnet ist. Die Höhe hängt von der Strecke, dem Stationspaar, der Fahrzeugklasse und dem Zeitraum ab und ist erst im konkreten Angebot belastbar. Hertz etwa teilt nach eigenen Angaben bei der Reservierung mit, ob die Rückgabe an anderer Station möglich ist und ob dafür eine Einweggebühr anfällt.
Warum kostet eine Einwegmiete zusätzlich?
Weil das Fahrzeug nach der Miete an der falschen Station steht. Der Vermieter muss es zurückführen oder die Flottenverteilung ausgleichen. Diesen Aufwand deckt die Einweggebühr ab. Auf stark nachgefragten Rückrichtungen kann sie deshalb auch niedrig ausfallen – dort hilft Ihre Fahrt dem Vermieter sogar.
Lohnt sich One Way beim Umzug?
Beim Fernumzug meistens, im Stadtgebiet fast nie. Der Break-even liegt dort, wo die Einweggebühr genauso hoch ist wie die Leerfahrt zurück: Kraftstoff plus Zusatzkilometer plus gegebenenfalls ein weiterer Miettag. Liegt die Gebühr darunter, gewinnt One Way. Auf einer Strecke wie München–Berlin summieren sich diese Posten schnell auf einen dreistelligen Betrag – zuzüglich rund sieben Stunden Fahrzeit.
Welche Autovermietung bietet Einwegmiete für Transporter?
Die großen Vermieter wie Hertz, Avis und Enterprise bieten Einwegmieten grundsätzlich an. Entscheidend ist aber nicht der Anbieter, sondern die Kombination aus beiden Stationen und der Fahrzeugklasse: Kleinere Standorte und Franchise-Stationen sind häufig ausgenommen. Prüfen Sie deshalb immer die konkrete Strecke statt der Marke.
Kann ich einen 7,5-Tonner als Einwegmiete buchen?
Grundsätzlich ja, aber deutlich seltener als einen Kastenwagen. Große Fahrzeuge stehen an weniger Stationen, und ihre Rückführung ist aufwendig – viele Vermieter geben One Way in dieser Klasse nur zwischen größeren Stationen oder auf Anfrage frei. Zusätzlich brauchen Sie in der Regel die Führerscheinklasse C1.
Ist eine Einwegmiete ins Ausland möglich?
Teilweise – aber nicht als Regelfall. Enterprise etwa formuliert nur, internationale Einwegmiete sei „in vielen Fällen möglich“. Ob Ihre Strecke dazugehört, hängt vom Zielland, der Zielstation, der Fahrzeuggruppe sowie von Zulassung und Versicherungsdeckung ab; Transporter und Lkw sind häufiger ausgenommen als Pkw. Die Aufschläge liegen deutlich über den innerdeutschen. Holen Sie die Freigabe für Ihre Fahrzeugklasse vor der Buchung schriftlich beim Vermieter ein.
Kann man den Rückgabeort nachträglich ändern?
Nicht einfach so. Der Rückgabeort ist Vertragsbestandteil und beeinflusst Preis und Verfügbarkeit. Eine Änderung ist eine Umbuchung und muss vom Vermieter bestätigt werden – oft zu geänderten Konditionen. Wer das Fahrzeug ohne Absprache an einer anderen Station abstellt, riskiert erhebliche Zusatzkosten.
Fazit
Die Einwegmiete ist kein Sonderfall, sondern eine Rechenaufgabe mit drei Zahlen: Einweggebühr, Kosten der Rückfahrt und der Wert des Tages, den Sie sich sparen. Über 300 Kilometer geht diese Rechnung fast immer für One Way aus, innerhalb einer Stadt fast nie. Alles dazwischen entscheiden Kilometerpaket und Mietdauer.
Am schnellsten kommen Sie zur Antwort, indem Sie beide Varianten gegeneinander suchen: einmal mit identischem Abhol- und Rückgabeort, einmal mit Ihrem tatsächlichen Zielort. Die Differenz der Endpreise ist Ihre Einweggebühr – und die vergleichen Sie mit den rund 375 Euro aus dem Rechenbeispiel oben, umgerechnet auf Ihre Strecke.
Quellen
- Hertz: Rückgabe an einer anderen Vermietstation
- Avis: LKW-Einwegmiete
- Enterprise: Mietwagen One Way – Einwegmiete
- Toll Collect: Mautpflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen seit 1. Juli 2024