EU-Führerscheinreform 2026: digitaler Führerschein, begleitetes Fahren ab 17 und die 4,25-Tonnen-Frage – was Mietkunden bei der Übergabe beachten müssen
Die EU-Führerscheinreform klingt radikaler, als sie ist. Wichtig für Mietkunden: Der digitale Führerschein kommt in Deutschland schon 2026, bleibt aber Ergänzung zum Kartenführerschein. Bestimmte E-Transporter zwischen 3,5 und 4,25 t dürfen Inhaber der Klasse B unter bestimmten Voraussetzungen schon heute im Inland fahren. Wir erklären, welche Nachweise die Mietstation verlangt, was BF17-Fahrer beachten müssen und wie der Zeitplan aussieht.
„Führerschein wird digital“, „mit 17 ans Steuer“, „4,25 Tonnen mit Klasse B“ – die neue EU-Führerscheinreform klingt nach einem großen Umbruch. Für Mietkunden ändert sich 2026 allerdings noch vergleichsweise wenig. Wer einen Transporter mieten möchte, sollte vor allem den digitalen Führerschein, die Regeln für BF17 und die 4,25-Tonnen-Grenze kennen.
Was gilt 2026 schon – und was kommt erst später?
Die neue EU-Führerscheinrichtlinie (EU) 2025/2205 ist seit dem 25. November 2025 in Kraft. Viele ihrer Regelungen müssen von den Mitgliedstaaten aber erst in nationales Recht umgesetzt werden und werden grundsätzlich ab 26. November 2029 angewendet.
Einige Änderungen kommen früher. Für Mietkunden besonders relevant sind:
- der geplante digitale Führerschein in Deutschland,
- eine weitergehende 4,25-Tonnen-Regel ab November 2027 und
- ein EU-weiter Rahmen für begleitetes Fahren ab 17 ab November 2028.
Digitaler Führerschein: 2026 noch nicht verfügbar
Deutschland möchte bereits vor dem vollständigen EU-System einen nationalen digitalen Führerschein einführen. Stand 14. September 2026 ist er jedoch noch nicht verfügbar.
Das Bundesverkehrsministerium plant die Einführung voraussichtlich Ende 2026 in der i-Kfz-App. Anfang 2027 soll der digitale Führerschein zusätzlich in der staatlichen EUDI-Wallet verfügbar sein. Die Termine sind bislang Planungsziele.
Der digitale Führerschein wird freiwillig sein. Der klassische Kartenführerschein bleibt bestehen. Außerdem ist der deutsche digitale Führerschein zunächst nur ein nationaler Nachweis für Deutschland.
Für die Fahrzeugübergabe bedeutet das: Der physische Kartenführerschein bleibt 2026 der sichere Standard. Auch nach Einführung des digitalen Führerscheins sollten Mietkunden prüfen, welche Dokumente der jeweilige Vermieter bei der Übergabe verlangt.
Welche Dokumente braucht man bei der Transporter-Übergabe?
In der Praxis sollten Mietkunden derzeit Folgendes dabeihaben:
- einen gültigen Führerschein der benötigten Klasse,
- gegebenenfalls Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation und
- bei Zusatzfahrern die vom Vermieter geforderten Dokumente aller eingetragenen Fahrer.
Für gewöhnliche Transporter bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse reicht in der Regel die Fahrerlaubnisklasse B.
BF17 und Mietwagen: erlaubt heißt nicht automatisch vermietbar
Begleitetes Fahren ab 17 gibt es in Deutschland bereits heute. Bis zum 18. Geburtstag darf ein BF17-Fahrer grundsätzlich nur mit einer namentlich eingetragenen Begleitperson fahren.
Bei einer Fahrzeuganmietung kommt jedoch ein weiterer Punkt hinzu: Aus einer gültigen BF17-Fahrerlaubnis ergibt sich kein Anspruch darauf, einen Mietwagen oder Transporter zu bekommen.
Vermieter dürfen eigene Mindestalter, Mindestbesitzzeiten des Führerscheins und weitere Bedingungen festlegen. Wer mit BF17 einen Transporter mieten möchte, sollte deshalb unbedingt vorher beim Vermieter nachfragen.
4,25 Tonnen mit Klasse B: Schon heute möglich – aber nur eingeschränkt
Besonders häufig wird die Reform mit der Aussage zusammengefasst: „Mit Klasse B darf man jetzt 4,25 Tonnen fahren.“ So pauschal stimmt das nicht.
In Deutschland dürfen bestimmte alternativ angetriebene Fahrzeuge bereits heute mit Klasse B mehr als 3,5 und höchstens 4,25 Tonnen zulässige Gesamtmasse haben. Dazu können beispielsweise Elektro- oder Wasserstofftransporter gehören.
Dafür gelten derzeit allerdings mehrere Voraussetzungen:
- Die Klasse B muss seit mindestens zwei Jahren bestehen.
- Die Ausnahme gilt nur in Deutschland.
- Das Fahrzeug muss der Güterbeförderung dienen.
- Es darf kein Anhänger mitgeführt werden.
- Das zusätzliche Gewicht muss auf den alternativen Antrieb zurückzuführen sein.
- Die Ladekapazität darf gegenüber einem vergleichbaren Verbrenner nicht erhöht sein.
Damit darf nicht automatisch jeder E-Transporter bis 4,25 Tonnen mit Klasse B gefahren werden. Bei einem Mietfahrzeug sollte daher geprüft werden, ob die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind.
Was ändert sich ab 26. November 2027?
Ab dem 26. November 2027 gilt eine weitergehende EU-Regel für bestimmte alternativ angetriebene Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen. Voraussetzung ist ebenfalls, dass die Klasse B seit mindestens zwei Jahren besteht.
Die neue EU-Regel ist weniger eng als die heutige deutsche Sonderregel: Sie ist unter anderem nicht auf die Güterbeförderung beschränkt und verlangt nicht, dass das gesamte Mehrgewicht ausschließlich durch das alternative Antriebssystem verursacht wird.
Wichtig: 4,25 Tonnen sind nicht die Zuladung
Die Grenzen von 3,5 beziehungsweise 4,25 Tonnen bezeichnen die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs – nicht die mögliche Zuladung.
Bei einem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug findet sich die zulässige Gesamtmasse in der Zulassungsbescheinigung Teil I insbesondere in Feld F.2. Gerade bei Transportern sollte außerdem auf die tatsächliche Beladung und die zulässigen Achslasten geachtet werden.
Für konventionell angetriebene Transporter mit mehr als 3,5 und bis zu 7,5 Tonnen ist grundsätzlich mindestens die Klasse C1 erforderlich. Kosten, Dauer und Voraussetzungen haben wir im Ratgeber „Führerschein C1: Kosten, Dauer und Voraussetzungen“ zusammengefasst.
Die wichtigsten Termine im Überblick
| Termin | Was ändert sich? |
|---|---|
| Stand 14.09.2026 | Digitaler Führerschein noch nicht verfügbar; Kartenführerschein bleibt Standard |
| voraussichtlich Ende 2026 | Geplanter Start des deutschen digitalen Führerscheins in der i-Kfz-App |
| 26.11.2027 | Weitergehende EU-Regel für bestimmte alternativ angetriebene Fahrzeuge bis 4,25 t |
| 26.11.2028 | EU-weiter Rahmen für begleitetes Fahren ab 17 |
| 26.11.2029 | Die meisten übrigen Vorschriften der EU-Führerscheinreform werden angewendet |
Fazit
Für Transporter-Mieter ändert sich 2026 noch wenig. Der Kartenführerschein bleibt bei der Übergabe der sichere Standard. Bestimmte alternativ angetriebene Transporter zwischen 3,5 und 4,25 Tonnen dürfen schon heute unter engen Voraussetzungen mit Klasse B gefahren werden; ab November 2027 wird diese Möglichkeit auf EU-Ebene erweitert.
Vor der Buchung sollte deshalb vor allem geprüft werden, welche zulässige Gesamtmasse das konkrete Fahrzeug hat, welche Fahrerlaubnisklasse erforderlich ist und ob der Vermieter zusätzliche Alters- oder Führerscheinbedingungen vorgibt.
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