Das zulässige Gesamtgewicht ist die Obergrenze für Fahrzeug plus Ladung plus Fahrer plus Kraftstoff. Ein 7,5-Tonner darf also insgesamt 7.500 kg wiegen – er darf nicht 7.500 kg laden. Die Nutzlast ist das, was nach Abzug des Leergewichts übrig bleibt, und sie ist der Wert, auf den es beim Beladen ankommt.
Gewichte und Ladekapazität nach Klasse
| Klasse | Zul. Gesamtgewicht | Nutzlast | Ladevolumen | Ladelänge | Laderaumhöhe | Führerschein |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Transporter bis 3,5 t | bis 3.500 kg | rund 800 bis 1.400 kg | rund 6 bis 17 m³ | rund 2,6 bis 4,3 m | rund 1,4 bis 1,9 m | B |
| 7,5-Tonner | bis 7.500 kg | rund 2.500 bis 3.500 kg | rund 20 bis 40 m³ | rund 4,3 bis 6,5 m | rund 2,2 bis 2,5 m | C1 |
| 12- bis 18-Tonner | 12.000 bis 18.000 kg | rund 5.500 bis 9.500 kg | rund 40 bis 55 m³ | rund 6,5 bis 8,0 m | rund 2,4 bis 2,7 m | C |
| Sattelzug bis 40 t | bis 40.000 kg (Zugkombination) | rund 24.000 bis 26.000 kg | rund 80 bis 100 m³ (Standardauflieger 13,6 m) | 13,6 m (Standardauflieger) | rund 2,7 m | CE |
Typische Werte der jeweiligen Klasse. Die genauen Zahlen hängen von Modell und Aufbau ab und stehen im Fahrzeugschein: Feld F.2 nennt das zulässige Gesamtgewicht, Feld G das Leergewicht. Die Differenz ist Ihre Nutzlast.
Außenmaße und Wendekreis
Entscheidend für Durchfahrten, Höfe, Baustellenzufahrten und die Frage, ob das Fahrzeug in die Tiefgarage passt.
| Klasse | Länge | Breite | Höhe | Wendekreis |
|---|---|---|---|---|
| Transporter bis 3,5 t | 5,0 bis 7,0 m | 2,0 bis 2,2 m (mit Spiegeln 2,3 bis 2,5 m) | 2,3 bis 2,8 m | 11 bis 14 m |
| 7,5-Tonner | 6,5 bis 8,5 m | 2,2 bis 2,5 m (mit Spiegeln bis 2,9 m) | 3,1 bis 3,6 m | 13 bis 16 m |
| 12- bis 18-Tonner | 8,0 bis 10,0 m | 2,5 bis 2,55 m | 3,4 bis 4,0 m | 16 bis 20 m |
| Sattelzug bis 40 t | 16,5 m (Gesamtzug) | 2,55 m (Kühlauflieger 2,60 m) | bis 4,0 m | über 20 m |
2,00 m lichte Höhe ist das Mindestmaß der Garagenverordnungen der Länder – viele Tiefgaragen bieten genau das. Schon ein Transporter mit Hochdach misst 2,3 bis 2,8 m und passt damit nicht. Planen Sie eine Halteposition im Freien ein.
Gesetzliche Grenzmaße in Deutschland
Anders als die Fahrzeugmaße oben sind diese Werte exakt und gelten für jedes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr.
| Maß | Grenzwert | Anmerkung |
|---|---|---|
| Höhe | 4,00 m | gilt einschließlich Ladung |
| Breite | 2,55 m | Kühlfahrzeuge mit isolierten Wänden 2,60 m |
| Länge Solo-LKW | 12,00 m | ohne Anhänger |
| Länge Sattelzug | 16,50 m | Zugmaschine plus Auflieger |
| Länge Lastzug | 18,75 m | Motorwagen plus Anhänger |
| Gesamtgewicht Solo, 2 Achsen | 18,00 t | |
| Gesamtgewicht Solo, 3 Achsen | 25,00 t | 26,00 t nur, wenn die Antriebsachse Doppelbereifung und Luftfederung hat |
| Gesamtgewicht Sattelzug, 5 Achsen | 40,00 t | 44,00 t nur im kombinierten Verkehr mit Container bis 45 Fuß |
Angaben nach § 32 und § 34 StVZO, Stand 01.01.2026. Für Sonderfahrzeuge und Schwertransporte gelten abweichende Regeln mit Genehmigungspflicht. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.
Überladung: was auf dem Spiel steht
Verantwortlich für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts ist in erster Linie die fahrende Person; daneben können Halter und Verlader belangt werden. Wie hart die Folgen ausfallen, hängt an der Fahrzeugklasse – und der Unterschied ist größer, als viele erwarten:
| Fahrzeug | Bußgeld ab | Punkt in Flensburg ab |
|---|---|---|
| bis 7,5 t – Transporter und 7,5-Tonner | mehr als 5 % Überladung | mehr als 20 % |
| über 7,5 t – 12-Tonner, Sattelzug | bereits ab 2 % | schon ab mehr als 5 % |
Dazu kann die Weiterfahrt bis zum Abladen untersagt werden. Und bei einem Unfall kann die Kaskodeckung gekürzt werden, wenn die Überladung den Schaden mitverursacht hat.
Die verlässlichste Kontrolle ist eine öffentliche Waage vor der Fahrt. Als grobe Orientierung: Ein Kubikmeter Haushaltsumzugsgut wiegt rund 150 bis 250 kg, ein Kubikmeter Bauschutt dagegen 1.500 bis 1.800 kg. Bei schwerem Gut ist die Nutzlast lange vor dem Ladevolumen erreicht.
Werte nach dem Bußgeldkatalog (Anlage zur BKatV), Stand 01.01.2026. Für den Halter fallen die Bußgelder höher aus als für die fahrende Person. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu Maßen und Gewichten
Was bedeutet zulässiges Gesamtgewicht?
Das zulässige Gesamtgewicht ist die Obergrenze für Fahrzeug plus Ladung plus Fahrer plus Kraftstoff. Ein 7,5-Tonner darf also insgesamt 7.500 kg wiegen — nicht 7.500 kg laden. Diese Verwechslung ist der häufigste Grund für eine Überladung.
Wie viel darf ein 7,5-Tonner wirklich laden?
Das Leergewicht liegt je nach Aufbau bei rund 4.000 bis 5.000 kg. Es bleiben also typischerweise 2.500 bis 3.500 kg Nutzlast. Ladebordwand, Kofferaufbau und ein voller Tank gehen davon ab. Maßgeblich ist immer der Fahrzeugschein, Feld F.2 minus Feld G.
Wie hoch darf ein LKW in Deutschland sein?
Die zulässige Höchsthöhe beträgt 4,00 m, die Breite 2,55 m (bei Kühlfahrzeugen 2,60 m). Ein Solo-LKW darf 12,00 m lang sein, ein Sattelzug 16,50 m und ein Lastzug 18,75 m. Grundlage ist § 32 StVZO.
Passt ein Mietfahrzeug in eine Tiefgarage?
In der Regel nicht. Tiefgaragen sind üblicherweise auf 2,00 m Durchfahrtshöhe begrenzt; schon ein Transporter mit Hochdach misst 2,3 bis 2,8 m. Planen Sie einen Halt im Freien ein und prüfen Sie die Durchfahrtshöhe vor der Buchung.
Wie viele Europaletten passen in welches Fahrzeug?
Ein großer Transporter fasst 4 bis 6 Europaletten, ein 7,5-Tonner 10 bis 16, ein 12- bis 18-Tonner 16 bis 20 und ein Standardauflieger 33 bis 34. Entscheidend ist neben der Fläche die Nutzlast — bei schwerem Gut ist das Gewicht vor der Fläche erreicht.
Was passiert bei Überladung?
Das hängt an der Fahrzeugklasse. Bis 7,5 t — Transporter und 7,5-Tonner — droht ab mehr als 5 % Überladung ein Bußgeld, ab mehr als 20 % kommt ein Punkt in Flensburg dazu. Über 7,5 t ist es deutlich strenger: Bußgeld bereits ab 2 %, ein Punkt schon ab mehr als 5 %. Dazu kann die Weiterfahrt bis zum Abladen untersagt werden. Verantwortlich ist in erster Linie die fahrende Person, daneben können Halter und Verlader belangt werden.