LKW Vermietung Ravensburg – Fahrzeugmodelle
Er ist und bleibt eines der beliebtesten Transportmittel, dementsprechend wollen den Sprinter viele Menschen leihen, ob für Umzüge, Möbelbeförderungen oder andere Transporte. Auch die LKW Vermietung Ravensburg weißt das und bieten eine Sprintertypen als Nutzmietfahrzeuge an. Der Sprinter ist ein bewährtes Modell, das in verschiedenen Ausführungen produziert und auch von der Auto- und LKW Vermietung Ravensburg angeboten wird, denn viele Verbraucher wollen besonders gern einen Sprinter mieten. Je nach Typ kann man eine Ein- bis Zwei- oder sogar eine Dreizimmerwohnung mit dem Sprinter umziehen. Durch das Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen kann das Nutzfahrzeug mit dem EU-Führerschein Klasse B gefahren werden. Soll ein Anhänger mitgeführt werden, wird die Klasse BE benötigt.
Ravensburg im Schussental
Ravensburg liegt in Oberschwaben und hat dort die Funktion einer Kreis- und Mittelstadt. Die idyllische Lage im Schussental, ganz in der Nähe des Bodensees, macht die Stadt zu einem beliebten Ziel für Gäste.
Die Veitsburg von Ravensburg
Über der Altstadt von Ravensburg mit ihren vielen Türmen thront die Veitsburg, die ihren Namen vom „heiligen Veit“ erhalten hat. Ursprünglich hieß die mittelalterliche Burganlage auf dem Burgberg sowie die Stadt, nämlich Ravensburg. Wann der imposante Bau errichtet wurde, ist nicht ganz klar nachweisbar. Vermutet wird, dass der Zeitpunkt irgendwann zwischen dem 10. Und 11. Jahrhundert anzusetzen ist. Die erste schriftliche Erwähnung der Burganlage erfolgte 1088. Seit dem 18. Jahrhundert wurde dann immer öfter die Bezeichnung Veitsburg benutzt. Heute wird die Burg als Restaurant und als Jugendherberge genutzt.
LKW Vermietung Ravensburg - Anhänger mitführen
Wer an den geliehenen LKW einen Anhänger anbauen möchte, muss einen LKW mit Anhängerkupplung wählen. Wir empfehlen hierbei sich bei der LKW Vermietung Ravensburg zu informieren. Zusätzlich ist bei der Fahrt mit Anhänger noch so einiges zu beachten. So kann das Gefährt eine beachtliche Länge erreichen. Besondere Umsicht im Straßenverkehr und vorausschauendes Fahren mit dem Mietfahrzeug sind deshalb noch wichtiger als ohnehin. Zu beachten ist, dass der gesamte Mietfahrzeugzug das in der Führerscheinklasse zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten darf. Wer also einen Führerschein der Klasse BE hat, darf an das größte Sprintermodell mit 3,5 Tonnen Gesamtgewicht bis 750 kg zusätzlich einen Anhänger anhängen. Andernfalls muss der Führerschein ab Klasse 3, bzw. ab der EU-Führerschein Klasse CE1 vorhanden sein.