Häufige Fragen
Ab wann ist ein LKW mautpflichtig?
Mautpflichtig sind Fahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden und deren technisch zulässige Gesamtmasse mehr als 3,5 Tonnen betraegt. Maßgeblich ist Feld F.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I. Seit dem 1. Juli 2024 gilt die Maut damit auch für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen.
Ist ein 3,5-Tonner mautpflichtig?
In der Regel nicht: Bei genau 3.500 Kilogramm ist die Grenze "mehr als 3,5 Tonnen" nicht überschritten. Vorsicht bei abgelasteten Fahrzeugen. Steht in Feld F.1 ein höherer Wert, zum Beispiel 3.880 oder 4.100 Kilogramm, ist das Fahrzeug mautpflichtig - auch wenn Feld F.2 3.500 Kilogramm ausweist. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat bestätigt, dass reine Ablastungen ohne technische Änderung mautrechtlich unbeachtlich sind.
Ist ein 7,5-Tonner mautpflichtig?
Ein typischer 7,5-Tonner für den Gütertransport ist grundsätzlich mautpflichtig, denn er liegt über 3,5 Tonnen. Ausnahmen bleiben möglich, etwa für emissionsfreie Fahrzeuge oder bei einer Handwerkerfahrt. Entscheidend für den Preis ist der genaue Wert in Feld F.1: Bei 7.490 Kilogramm gilt die Gewichtsklasse "über 3,5 bis unter 7,5 Tonnen", bei 7.500 Kilogramm bereits die nächsthöhere Klasse. Dieselben 10 Kilogramm entscheiden auch über die Handwerkerausnahme: Sie gilt nur unter 7,5 Tonnen, also bei 7.490 Kilogramm, nicht mehr bei 7.500 Kilogramm.
Wie wird die LKW-Maut berechnet?
Die Maut ergibt sich aus der auf mautpflichtigen Straßen zurückgelegten Strecke multipliziert mit einem Mautsatz je Kilometer. Der Mautsatz setzt sich aus vier Teilsätzen zusammen: Infrastrukturkosten, Luftverschmutzungskosten, Lärmbelastungskosten und Kosten der CO₂-Emissionen. Infrastruktur und Lärm richten sich nach Gewichts- und Achsklasse, die Luftverschmutzung nach der Schadstoffklasse, der CO₂-Anteil nach der CO₂-Emissionsklasse.
Was bedeutet F.1 im Fahrzeugschein?
Feld F.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I nennt die technisch zulässige Gesamtmasse in Kilogramm, also die technisch maximal zulässige Masse des Fahrzeugs einschließlich Ladung und nicht etwa die Nutzlast. Feld F.2 nennt dagegen das im Zulassungsstaat zulässige Gesamtgewicht, das niedriger sein kann. Für die Gewichtseinstufung der Maut ist seit dem 1. Dezember 2023 F.1 statt F.2 maßgeblich.
Was ist die CO₂-Emissionsklasse?
Die CO₂-Emissionsklasse teilt Fahrzeuge in fünf Stufen ein; je niedriger die CO₂-Emission, desto höher die Klasse und desto günstiger der CO₂-Anteil der Maut. Toll Collect ordnet jedes Fahrzeug zunächst der Klasse 1 zu. Die Klassen 2 bis 4 kommen nur für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2019 in Betracht, weil erst seitdem spezifische CO₂-Werte dokumentiert werden. Klasse 5 ist dagegen den emissionsfreien Fahrzeugen vorbehalten, also Elektro-, Wasserstoffverbrenner- und Brennstoffzellenfahrzeugen mit höchstens 3 Gramm CO₂ je Tonnenkilometer. Seit dem 1. Juli 2026 gelten für Fahrzeuge über 16 Tonnen strengere Grenzwerte für die Einstufung.
Wo finde ich die Fahrzeugdaten bei einem Miet-LKW?
Die Zulassungsbescheinigung Teil I liegt im Fahrzeug, meist in der Fahrerkabine oder in der Fahrzeugmappe. Dort finden Sie unter F.1 die technisch zulässige Gesamtmasse und unter Ziffer 14 beziehungsweise Schlüsselnummer 14.1 die Schadstoffklasse. Die CO₂-Emissionsklasse steht nicht im Fahrzeugschein - fragen Sie im Zweifel beim Vermieter nach.
Faellt beim privaten Umzug Maut an?
Ja. Fahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind - also typische Koffer-, Pritschen- und Umzugs-LKW - sind auch bei einer reinen Privatfahrt mautpflichtig, sobald die technisch zulässige Gesamtmasse über 3,5 Tonnen liegt. Einen Freibetrag für private Umzüge gibt es nicht.
Wer bezahlt die Maut beim Miet-LKW?
Mautschuldner sind unter anderem Eigentuemer, Halter und Fahrer; sie haften als Gesamtschuldner. Das Bundesamt für Logistik und Mobilitaet nennt ausdruecklich auch den Mieter als denjenigen, der über den Gebrauch des Fahrzeugs bestimmt. In der Praxis rechnet der Vermieter die Maut über sein Fahrzeuggerät ab und stellt sie Ihnen weiter in Rechnung. Klaeren Sie vor der Anmietung, wie Ihr Vermieter das handhabt.
Wo gilt die LKW-Maut in Deutschland?
Auf allen Bundesautobahnen und allen Bundesstraßen, seit dem 1. Juli 2018 einschließlich einspuriger Abschnitte und Ortsdurchfahrten. Landes-, Kreis- und Gemeindestrassen sind mautfrei. Ausgenommen sind ausserdem ein Abschnitt der A 6 an der franzoesischen Grenze, ein Abschnitt der A 5 an der schweizerischen und franzoesischen Grenze sowie privatfinanzierte Abschnitte mit eigener Mautregelung.
Welche Ausnahmen von der Maut gibt es?
Befreit sind unter anderem Kraftomnibusse, Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz, Fahrzeuge des Straßenbetriebsdienstes, Schausteller- und Zirkusfahrzeuge, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie emissionsfreie Fahrzeuge - schwere Nutzfahrzeuge bis zum 30. Juni 2031, Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen unbefristet. Hinzu kommt die Handwerkerausnahme für Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen.
Gilt die Handwerkerausnahme auch für Miet-LKW?
Ja, Toll Collect stellt ausdrücklich klar, dass die Handwerkerausnahme auch für Mietfahrzeuge gilt. Bei einer Kontrolle müssen Sie nachweisen, dass ein Handwerksbetrieb das Fahrzeug gemietet hat und die Fahrt die Voraussetzungen erfüllt: Transport von Material, Ausrüstung oder Maschinen für das eigene Handwerk oder Auslieferung handwerklich hergestellter Güter, bei einer technisch zulässigen Gesamtmasse unter 7,5 Tonnen. Rückwege und Leerfahrten in unmittelbarem Zusammenhang sind ebenfalls mautfrei. Nicht befreit sind Werkstatt-, Überführungs- und Privatfahrten, also auch kein privater Umzug. Etwas anderes gilt nur für die freiwillige Meldung eines Mietfahrzeugs als Handwerksfahrzeug bei Toll Collect: Dafür muss der Handwerksbetrieb als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I stehen, etwa bei Langzeitmiete.